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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen QuickBau Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Ausführung von Bau-, Sanierungs- und verwandten Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen oder der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt.

§ 3 Leistungsumfang und Änderungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag oder dem Leistungsverzeichnis. Zusatzleistungen werden nur auf Grundlage eines gesonderten schriftlichen Auftrags erbracht und separat vergütet.

§ 4 Ausführungsfristen

Vereinbarte Termine sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Witterung, Materialverzögerungen oder ähnlicher Umstände.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung innerhalb angemessener Frist abzunehmen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu rügen. Danach gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist gemäß § 634a BGB. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 8 Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird - außer bei wesentlichen Vertragspflichten - nicht gehaftet.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Deutschland.